6 Regeln mit dem Umgang von Feuerlöschern

Durch vorbeugende Maßnahmen kann man Brände im Haus zwar weitgehendst ausschließen, aber nicht ganz verhindern. Jedes Feuer hat, bedingt durch die Vielzahl brennbarer Stoffe, seine eigenen chemischen Prozesse und Vorgänge. Deshalb gibt es keinen Universalfeuerlöscher für jeden Brand. Wie Sie den Feuerlöscher im Ernstfall richtig anwenden, erfahren Sie hier:

1. Windrichtung beachten, immer mit dem Wind löschen.

Von unten in die Glut und nicht in die Flammen spritzen. Dabei genug Abstand halten, damit die Pulverwolke möglichst den gesamten Brand einhüllt. Stoßweise löschen.

2. Wandbrände von unten nach oben ablöschen.

Wandbrände von unten nach oben löschen. Dabei den Brand in Windrichtung löschen!

3. Tropf- oder Fließbrände von oben nach unten löschen.

Immer von der Austrittsstelle zur brennenden Fläche mit dem Feuerlöschen löschen.

4. Bei größeren Entstehungsbränden mehrere Feuerlöscher gleichzeitig einsetzen.

Gleichzeitig löschen erzielt eine größere Wirkung, bitte aufeinander achten und abstimmen.

5. Nach der Benutzung den Feuerlöscher vom Fachbetrieb wieder instand setzen lassen.

Auf keinen Fall den Feuerlöscher wieder an seinen Standort bringen, er ist nicht mehr einsatzbereit.

Grafiken: Minimax

Brandklassen
Brandklasse A: Brände fester Stoffe, hauptsächlich organischer Natur, die normalerweise unter Glutbildung verbrennen. Beispiele: Holz, Papier, Kohle, Heu, Stroh, einige Kunststoffe (vor allem Duroplaste), Textilien. Löschmittel: Wasser, wässrige Lösungen, Löschschaum, ABC-Pulver, Löschgel.
Brandklassen
Brandklasse B: Brände von flüssigen oder flüssig werdenden Stoffen. Beispiele: Benzin, Ethanol, Teer, Wachs, viele Kunststoffe (vor allem Thermoplaste), Ether, Lacke, Harz. Löschmittel: Löschschaum, ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid. Hinweise: Auch Stoffe, die durch die Temperaturerhöhung flüssig werden.
Brandklassen
Brandklasse C: Brände von Gasen. Beispiele: Ethin (Acetylen), Wasserstoff, Erdgas, Methan, Propan, Butan, Stadtgas. Löschmittel: ABC-Pulver, BC-Pulver, Kohlenstoffdioxid nur in Ausnahmefällen (hierfür gibt es sehr selten speziell konstruierte Sonderfeuerlöscher mit Gasstrahldüse), Gaszufuhr durch Abschiebern der Leitung unterbinden. Hinweise: Brände von Gasen in der Regel erst dann löschen, wenn die Gaszufuhr unterbunden werden kann, da sich sonst ein explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch bilden kann.
Brandklassen
Brandklasse D: Brände von Metallen. Beispiele: Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Lithium und deren Legierungen. Löschmittel: Metallbrandpulver (D-Pulver) sowie als Behelfslöschmittel trockener Sand, trockenes Streu- oder Viehsalz, trockener Zement, Grauguss-Späne. Hinweise: Bei Bränden der Klasse D niemals Wasser als Löschmittel verwenden.
Brandklassen
Brandklasse F: Brände von Speiseölen/-fetten (pflanzliche oder tierische Öle und Fette) in Frittier- und Fettbackgeräten und anderen Kücheneinrichtungen und -geräten. Beispiele: Speiseöle und Speisefette. Löschmittel: Speziallöschmittel für Fette (meist ein Löschschaum zur Verseifung). Hinweise: Bei Bränden der Klasse F niemals Wasser als Löschmittel verwenden.
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Feuerlöscher müssen nach dem Brandeinsatz oder nach unbeabsichtigter Betätigung auf jeden Fall
nach spätestens zwei Jahren durch einen autorisierten  Kundendienst instand gehalten und wieder einsatzbereit gemacht werden. Bei gewerblicher Nutzung ist die regelmäßige Instandhaltung
nach spätestens zwei Jahren – auch bei Nichtverwendung – nach DIN 14406, Teil 4 vorgeschrieben.